Was macht die CDU/CSU Fraktion im deutschen Bundestag?
In dieser Woche stehen im Plenum des Deutschen Bundestages drei wesentliche Initiativen zur Debatte, die darauf abzielen, die Sicherheit im Alltag zu erhöhen und die Strafverfolgung zu optimieren. Dabei handelt es sich um unseren Entwurf für ein „Gesetz zur Verbesserung der Verbrechensaufklärung“ sowie um unseren Antrag „Abschöpfung kriminell erlangter Vermögen erleichtern – Gesetzeslücken schließen – Expertenvorschläge umsetzen“. Darüber hinaus wird auch ein Gesetzentwurf des Bundesrates behandelt, der sich mit der Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen beschäftigt.
Mit unserem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Verbrechensaufklärung setzen wir uns für eine dreimonatige Mindestspeicherung von IP-Adressen ein. Der Europäische Gerichtshof hat eindeutig bestätigt, dass die Speicherung von IP-Adressen zur Sicherung digitaler Beweismittel rechtlich zulässig ist. Besonders im Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch im Internet und andere schwerwiegende Straftaten wie Terrorismus stellen IP-Adressen häufig den einzigen möglichen Ermittlungsansatz dar. Ohne eine gesetzliche Speicherpflicht bleiben zahlreiche abscheuliche Verbrechen unaufgeklärt, da es gegenwärtig vom Zufall abhängt, ob die IP-Adressen bei Anfragen der Strafverfolgungsbehörden noch verfügbar sind.
Der Gesetzentwurf des Bundesrates, der in der verbundenen Debatte ebenfalls besprochen wird, verfolgt ähnliche Zielsetzungen. Bemerkenswert ist, dass dieser Entwurf auch von Ländern mit Beteiligung der SPD und Grünen im Bundesrat unterstützt wird. Dies zeigt, dass die ideologische Blockade der Ampel-Koalition gegen die IP-Adressen-Speicherung allmählich bröckelt.
Zusätzlich unterbreiten wir mit unserem Antrag wichtige Vorschläge zur Stärkung der Vermögensabschöpfung, einem zentralen Mittel im Kampf gegen organisierte Kriminalität. Eine Reform, die im Jahr 2017 von der unionsgeführten Bundesregierung durchgeführt wurde, hat bereits signifikante Fortschritte erzielt, indem jährlich Vermögenswerte im Wert von über 1 Milliarde Euro sichergestellt werden. Dennoch zeigen die Ergebnisse einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe bestehenden Optimierungsbedarf, der einstimmig auf der Justizministerkonferenz im Juni 2024 befürwortet wurde. Unsere Vorschläge beinhalten die Stärkung der Einziehungsmöglichkeiten bei Rechtsnachfolgern, die Erweiterung vorläufiger Sicherungsmaßnahmen und die Vereinfachung der Vermögensabschöpfung bei inkriminierten Vermögenswerten unklarer Herkunft.
Die Speicherung von IP-Adressen ist unerlässlich, um schwerwiegende Kriminalität im Internet wirkungsvoll zu bekämpfen. Straftäter dürfen nicht anonym agieren können. Mit unserem Gesetzentwurf schaffen wir eine rechtssichere Grundlage, die Kinder schützt, die Verbrechensaufklärung verbessert und den Rechtsstaat stärkt.
Darüber hinaus stärkt unser Antrag zur Vermögensabschöpfung ein effektives Mittel im Kampf gegen organisierte Kriminalität. Kriminelle dürfen sich nicht länger an illegal erlangtem Vermögen bereichern. Wir schließen die verbleibenden Gesetzeslücken, denn illegales Vermögen gehört nicht den Tätern, sondern muss eingezogen werden. Mit unserem Engagement für eine gerechte und sichere Gesellschaft stellen wir sicher, dass die Sicherheit der Menschen im Wahlkreis 59 und darüber hinaus an oberster Stelle steht.