Rene Kaplick

Antworten auf zentrale Fragen in der aktuellen Asyl- und Flüchtlingspolitik

Der Terroranschlag von Solingen erschüttert ganz Deutschland. Die Tat reiht sich ein in eine Vielzahl von Gewaltexzessen islamistischer Täter, wie etwa dem Mord an dem jungen Polizisten Rouven Laur in Mannheim. Unser Parteivorsitzender hat als Antwort auf die Tat von Solingen in seiner „MerzMail“ vom 25. August 2024 („Es reicht!“) eine Reihe von konkreten Forderungen formuliert, um den staatlichen Kontrollverlust in der Migrations- politik zu stoppen. Mit dem vorliegenden „FAQ“ wollen wir Antworten auf einige der zentralen Fragen in der aktuellen Asyl- und Flüchtlingspolitik geben.

Wie ernst ist die Lage?

Die Lage ist sehr ernst.

Deutschland befindet sich in einer anhaltenden schweren Migrationskrise. Bereits zum zweiten Mal innerhalb nur eines Jahrzehnts sieht sich unser Land mit der größten Zahl von Flüchtlin- gen und Migranten seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges konfrontiert. Allein in den Jahren 2022 und 2023 hat Deutschland rund 596.000 Asylbewerber und deutlich mehr als 1,1 Millio- nen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen. Ein Ende des Zustroms ist nicht in Sicht.

Allein in den ersten sieben Monaten dieses Jahres haben mehr als 140.000 Menschen einen Asylantrag in Deutschland gestellt. Fast jeder zweite Asylbewerber stammt aus Syrien oder Afghanistan. Mit Stand Ende 2023 leben 972.000 Syrer und 419.000 Afghanen im Land. Unsere Aufnahmekapazitäten sind erschöpft. Das zeigt die tägliche Realität in den Kommunen, in den Schulen und Kindergärten, in den Krankenhäusern und dem öffentlichen Nahverkehr.

Zugleich müssen wir Zunahmen im Bereich der Kriminalität sehen. Bei Gewaltdelikten in Deutschland sind Nichtdeutsche überproportional tatverdächtig. Islamistisch motivierte Taten wie in Mannheim und Solingen sind keine Einzelfälle mehr. Die Polizeilichen Kriminalstatisti- ken zeigen, dass Messer als Tatmittel bei Gewaltdelikten immer stärker zunehmen.

Forderung I

Wir wollen ausreisepflichtige Syrer und Afghanen in ihre Heimatländer abschieben. Ist das rechtlich möglich?

Die Abschiebung von ausreisepflichtigen Syrern und Afghanen in ihre Heimatländer ist recht- lich möglich.

Für Syrien hat das Oberverwaltungsgericht Münster jüngst in einem Urteil festgestellt, dass der syrischen Zivilbevölkerung keine bürgerkriegsbedingte ernsthafte Gefahr im ganzen Land mehr droht (Aktenzeichen 14 A 2847/19.A). Schweden schiebt afghanische Staatsangehörige erfolgreich in ihr Heimatland ab. Unser NATO-Partner Türkei nimmt Rückführungen in beide Staaten vor. Längst finden freiwillige Rückreisen von ausreisepflichtigen Syrern und Afghanen in ihre Heimatländer statt. Dieser neuen Situation muss auch das Auswärtige Amt in seiner Lagebeurteilung Rechnung tragen.

Sowohl Syrien als auch Afghanistan sind mit diplomatischen Vertretungen in Deutschland tätig. Diese Kanäle gilt es zu nutzen, um pragmatische Wege zur Rückführung ihrer Staatsan- gehörigen zu eröffnen. Rückführungen setzen nicht voraus, dass Deutschland seinerseits diplo- matische Vertretungen im Herkunftsland unterhält. Auch in anderen Zusammenhängen führt die Bundesregierung bereits technische Gespräche mit den afghanischen Behörden. Die Bundesregierung muss diese Gespräche jetzt umgehend ausweiten, damit die Abschiebung ausreisepflichtiger Personen – allen voran schwere Straftäter und Gefährder – unverzüglich beginnen kann.

Forderung II

Wir wollen dauerhafte Grenzkontrollen und konsequente Zurückweisungen bei illegalen Einreisen. Kann die deutsche Grenze überhaupt vor unerlaubten Einreisen geschützt werden?

Ja, die deutsche Grenze kann vor unerlaubten Einreisen geschützt werden.

Syrer und Afghanen reisen auf ihrem Weg nach Deutschland durch sichere EU-Mitgliedstaaten und sind daher nicht mehr bedroht, wenn sie an der deutschen Grenze angelangen. Nach dem Grundprinzip des europäischen Dublin-Systems ist der Ersteinreisestaat für die Prüfung des Asylgesuchs zuständig. Jedoch ist dieses System zusammengebrochen und faktisch geschei- tert. Die CDU fordert, dass wir wieder zum Grundprinzip des Dublin-Systems zurückkehren. Hierfür ist es erforderlich, Menschen an der illegalen Einreise nach Deutschland zu hindern und sie entsprechend an der Grenze zurückzuweisen. Unserer Auffassung nach bietet das euro-päische Recht diese Möglichkeit. Da diese Möglichkeit zum Teil in Zweifel gezogen wird, fordern wir seit langem eine Klarstellung im europäischen Recht. Die von Olaf Scholz geführte Bundes- regierung hingegen blockiert eine derartige Klarstellung.

Unser Ziel ist es, die gemeinsamen europäischen Außengrenzen auch gemeinsam europäisch zu schützen. Durch einen funktionierenden Außengrenzschutz wollen wir Grenzkontrollen an den Binnengrenzen auf die Dauer überflüssig machen. Bis dahin treten wir für eine Beibehal- tung wirksamer Grenzkontrollen an den Binnengrenzen ein. Diese müssen prinzipiell mit der Zurückweisung von Personen verbunden werden, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des Schengen-Raums bereits Aufnahme gefunden haben oder die einen Asylantrag auch in einem Staat, aus dem sie einreisen wollen, stellen können.

Zudem sehen wir eine verschärfte Sicherheitslage in Deutschland und Europa – und das EU-Asylrecht steht ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit (sogenannter Ordre-Public-Vorbehalt).

Forderung III

Wir wollen einen Aufnahmestopp für Asylbewerber aus Syrien und Afghanistan. Muss hierfür das Asylrecht im Grundgesetz abgeschafft werden?

Eine Änderung des Asylrechts im Grundgesetz fordern wir nicht. Anders als die Ampel-Koali- tion behauptet, ist nur eine sehr geringe Anzahl an Personen aus Syrien und Afghanistan asylberechtigt im Sinne von Art. 16a unseres Grundgesetzes. Im Jahr 2023 wurden nur 120 Syrern und 523 Afghanen der Asylstatus gemäß Art. 16a Grundgesetz zuerkannt.

Allein über das freiwillige „Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan“ sollen nach den Plänen der Ampel pro Monat circa 1.000 Menschen nach Deutschland einreisen. Diese freiwilligen Auf- nahmeprogramme können durch die Bundesregierung auch ohne Beschluss des Bundestags sofort eingestellt werden.

Mit einer Praxis der konsequenten Zurückweisung an der Grenze von Personen ohne Einreise- erlaubnis würde es zu einem faktischen Aufnahmestopp von Asylbewerbern aus Syrien und Afghanistan kommen.

Forderung IV

Wir wollen, dass Flüchtlinge bei Reisen in ihre Heimatländer ihren Schutzstatus verlieren. Wie soll das konkret funktionieren?

Wer als anerkannter Flüchtling aus Deutschland in sein Heimatland reist, begibt sich willent- lich in den Einflussbereich seiner Heimatbehörden und muss daher jeden Aufenthaltsstatus in Deutschland verlieren. Wenn jemand Urlaub in seiner Heimat macht, so beweist dies, dass er dort keine Verfolgung zu befürchten hat. Jede dieser Reisen schadet der Akzeptanz des Asyl- rechts in Deutschland.

Bislang sieht das geltende Recht in diesen Fällen jedoch keinen automatischen Verlust des Auf- enthaltsstatus, sondern eine aufwändige Einzelfallprüfung vor. Das ist niemandem zu erklären. Die Bundesregierung muss daher auf einen entsprechenden zwingenden Verlusttatbestand im europäischen Recht hinwirken. Innerhalb der EU muss besser erfasst werden, wer von einem europäischen Flughafen in einen Drittstaat fliegt und welcher Reisepass dazu benutzt wird. Diese Information muss zwischen den europäischen und deutschen Behörden automatisch aus- getauscht werden.

Forderung V

Wir wollen einen zeitlich unbegrenzten Ausreisearrest einführen. Die Ampel scheitert seit Jahren mit der Rückführung von Straftätern und Gefährdern. Wie will die CDU das besser machen?

Die CDU schlägt für Straftäter und Gefährder einen Ausreisearrest vor, in dem die Ausreise- pflichtigen so lange verweilen, bis sie die Rückreise in ihre Heimat freiwillig antreten. Eine Ein- richtung „mit drei Wänden“ also: Die Wände in Richtung Deutschland sind zu, der Weg in Richtung Heimatland steht dagegen offen.

Zwangsmittel wie der von uns vorgeschlagene Ausreisearrest sind im deutschen Recht gang und gäbe (etwa § 888 Zivilprozessordnung). Der Ausreisearrest ist keine verfassungsrechtlich unzulässige Freiheitsentziehung oder Freiheitsbeschränkung (vgl. Art. 104 Grundgesetz i. V. m. Art. 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz). Das Grundrecht des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz schützt zwar die körperliche Bewegungsfreiheit vor staatlichen Eingriffen – allerdings nur im Rahmen der geltenden Rechtsordnung. Sein Gewährleistungsinhalt umfasst von vornherein nicht die Befugnis, sich unbegrenzt überall aufhalten und überall hinbewegen zu dürfen. Staatsgebiet und Staatsgrenze sind als Hindernis der freien Bewegung nach der allgemeinen Rechtsordnung vorgegeben. Jeder Staat ist berechtigt, den freien Zutritt zu seinem Gebiet zu begrenzen und für Ausländer die Kriterien festzulegen, die zum Aufenthalt auf dem Staatsgebiet berechtigen. Der Tatbestand einer Freiheitsentziehung im Sinne von Art. 104 Abs. 2 Grundgesetz kommt – auch nach verfassungsrechtlicher Rechtsprechung – nur in Betracht, wenn die körperliche 

Bewegungsfreiheit durch staatliche Maßnahmen nach jeder Richtung hin aufgehoben wird. Gerade bei schweren Straftätern und Gefährdern, die sich ihrer Rückkehrpflicht widersetzen, wäre ein solcher Zwang auch verhältnismäßig.

Die Bundesregierung muss sich für eine Anpassung des EU-Rechts einsetzen, insbesondere der Rückführungsrichtlinie, um den EU-Mitgliedstaaten einen solchen Ausreisearrest zu ermöglichen.

Forderung VI

Wir wollen die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts der Ampel-Koalition rückabwickeln. Was heißt das konkret?

Im Falle einer Regierungsübernahme werden wir die von der Ampel-Koalition eingeführten Änderungen am Staatsangehörigkeitsrecht rückgängig machen und die vorherige Rechtslage wiederherstellen.

Forderung VII

Wir wollen das Konzept des „sicheren Drittstaats“ umsetzen. Was hat es damit auf sich?

Wir fordern, dass Asylbewerber aus Deutschland in sichere Drittstaaten außerhalb Europas verbracht werden, damit sie dort ein Asylverfahren durchlaufen. Zwar hat jeder Mensch einen Anspruch auf Schutz und auf ein faires Asylverfahren – aber nicht das Recht, sich ein beliebi- ges Land der Welt für seinen Asylantrag auszusuchen. Im Gegenteil fordert die unerlaubte Migration über Kontinente, Wüsten und Meere viel zu viele Menschenleben. Allenfalls die Stärksten schaffen es bisher nach Europa für ihren Asylantrag. Diesem ungerechten System wollen wir mit dem Konzept des „sicheren Drittstaats“ einen Riegel vorschieben.

In der Flüchtlingskrise in den Jahren 2015/2016 hat sich die damalige CDU-geführte Bundesregierung gegen Grenzkontrollen entschieden. Würde sich die CDU in der heutigen Realität anders entscheiden?

Ja. Wir sind uns unserer Mitverantwortung für die derzeitige Lage bewusst. Aber: Die CDU hat ihre Migrationspolitik grundlegend korrigiert und an die heutige Realität angepasst. Das zeigt sich beispielsweise im Positionspapier „Für Humanität und Ordnung in der Asyl- und Flücht- lingspolitik“ der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom März 2023, unserem „26-Punkte-Plan“ vom November 2023 sowie den einschlägigen Aussagen im neuen Grundsatzprogramm der CDU Deutschlands vom Mai 2024.

Während wir eine grundlegende Kurskorrektur in unserer Migrationspolitik vorgenommen haben, hat die Ampel-Koalition einen Kurs der ungehinderten irregulären Zuwanderung nach Deutschland eingeschlagen und das Signal in die Welt gesandt: Wer es einmal nach Deutsch- land geschafft hat, kann und darf bleiben.