Rene Kaplick

Land Brandenburg: Neue Jagdgesetz-Novelle löst Bestürzung in ländlichen Gemeinden aus

In den ländlichen Gebieten Brandenburgs regt sich wachsender Widerstand gegen die jüngst erlassene Durchführungsverordnung zum Brandenburger Jagdgesetz, die von Landwirtschaftsminister Axel Vogel (Bündnis 90/Die Grünen) initiiert wurde. Die Verordnung, welche tiefgreifende Veränderungen in der Handhabung der Jagd vorsieht – darunter das Entfernen bestimmter Tierarten aus dem Jagdrecht sowie das Einführen verlängerter Schonzeiten –, stößt auf erhebliche Bedenken sowohl bei den Landwirten als auch in der Jägerschaft.

Die betroffenen Gemeinschaften äußern ernsthafte Sorgen über mögliche vermehrte Schäden an landwirtschaftlicher Nutzfläche sowie finanzielle Einbußen infolge unzureichend regulierter Wildbestände. Des Weiteren werden naturschutzfachliche und tierschutzrechtliche Fragen bezüglich der ausgeweiteten Jagdzeiten aufgeworfen, die das Wohl der Tiere und das ökologische Gleichgewicht gefährden könnten.

Diese legislativen Änderungen führen zu einer wachsenden Entfremdung der Landbevölkerung von der Brandenburger Landesregierung, da sich die Bevölkerung in ihrem Lebensumfeld und ihren Traditionen nicht ausreichend berücksichtigt sieht. Zudem könnte die lokale ökonomische Struktur, die stark von Jagdtourismus und naturnaher Wirtschaft abhängt, ernsthafte Rückschläge erleiden.

Der Landesjagdverband Brandenburg (LJVB) kritisiert die Vernachlässigung von Bürgerinteressen und das Fehlen einer angemessenen Einbindung von Fachwissen in den Gesetzgebungsprozess. In einer deutlichen Stellungnahme fordert der LJVB die Landesregierung auf, die Verordnung zurückzuziehen und die Bedenken der ansässigen Bevölkerung zu berücksichtigen, um die Diskrepanz zwischen legislativen Entscheidungsträgern und den Bürgerinnen und Bürgern zu verkleinern.

Die ländlichen Bewohner Brandenburgs appellieren für eine ausgewogene, partizipative und faire Jagd- und Wildmanagementpolitik, die auf den langfristigen Erhalt der Region und das Vertrauen in demokratische Institutionen ausgerichtet ist.
 

Die Durchführungsverordnung zum Jagdgesetz, initiiert von Landwirtschaftsminister Axel Vogel, sieht sich mit massivem Widerstand konfrontiert und sollte aus diversen Gründen unverzüglich zurückgenommen werden:

1. *Breite Ablehnung:* Die Verordnung wird von den lokalen Gemeinden, kommunalen Spitzenverbänden, dem Landesjagdbeirat sowie den Koalitionspartnern CDU und SPD entschieden abgelehnt.
   
2. *Ignoranz gegenüber ländlichem Raum:* Die spezifischen Bedürfnisse und das traditionelle Wissen der Menschen im ländlichen Raum wurden bei der Ausarbeitung der Verordnung ignoriert.

3. *Wirtschaftliche Schäden:* Durch die Herausnahme bestimmter Arten aus dem Jagdrecht und die Einführung einer Schonzeit für Schalenwild drohen unkalkulierbare Schäden in der Landwirtschaft.

4. *Tierschutzbedenken:* Die Verlängerung der Jagdzeiten für Schalenwild bis zum 31. Januar wird als tierschutzwidrig und wildtierunfreundlich angesehen.

5. *Jagdpraxis-Beschränkungen:* Erschwerte Bedingungen für die Jagd auf Raubwild durch die Einschränkung der Fallenjagd und das Ausbleiben der Erlaubnis für die Nutzung von Nachtsichttechnik untergraben den Schutz bedrohter Vogelarten und die Effektivität der Jagd.

6. *Demokratische Werte:* Der einseitig durchgesetzte Beschluss wird als demokratiefeindlich betrachtet, da er gegen den deutlich geäußerten Willen der Mehrheit durchgesetzt wurde.

7. *Politische Entfremdung:* Die Entscheidung stärkt das Misstrauen der ländlichen Bevölkerung in Brandenburg gegenüber der Landesregierung und könnte eine zunehmende Distanzierung zur Folge haben.

Aus diesen Gründen fordern betroffene Akteure und der Landesjagdverband Brandenburg nachdrücklich eine sofortige Rücknahme der Verordnung, um die Interessen des ländlichen Raums zu wahren und dem demokratischen Prozess gerecht zu werden.